Konditionen

Kosten

Unsere Dienstleistungen führen wir auf ärztliche Verordnung durch.
Daher kann unsere Arbeit über die Grundversicherung der Krankenkasse abgerechnet werden. Die Abrechnung erfolgt via Ärztekasse direkt über Ihre Krankenkasse.

Aufgrund Ihrer Jahresfranchise und des gesetzlichen Selbstbehalts von 10% wird es für Sie eine Kostenbeteiligung geben.

Gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) sind die Tarife an die kantonalen Bestimmungen gerichtet. Dadurch können sich diese je nach Kanton unterscheiden. Im Kanton Solothurn liegen die Eigenkosten auf die erste Stunde pro Tag bei Fr. 15.36.

Im Verhinderungsfall bitten wir Sie, uns spätestens 24 Stunden vor dem Termin Bescheid zu geben. Dies gewährt uns eine optimierte Planung und wir können zusammen einen neuen Termin vereinbaren. Vielen Dank für Ihr Verständnis.